Wohnriester

Eigenheim, Quelle: OKAL Haus_flickr
Der Traum vom Eigenheim…wer hat sich ihm nicht schon einmal hingegeben? Zu schön ist die Vorstellung, nach zu Hause zu kommen und zu wissen, dass man auf eigenem Grund und Boden steht und sich auch in den eigenen vier Wänden bewegt.
Doch der Traum kann schnell schwinden, wenn man einen Blick auf Häuserpreise wirft. Unsummen werden hier oft verlangt, auch die Grundstückspreise steigen. In Zeiten der Wirtschaftskrise hat sich der Immobilienmarkt zum Wucherort gemausert. Für alle, die clever auf ein Haus sparen möchten, gibt es vom Staat Zuschüsse. Diese Art der Förderung nennt sich Wohn-Riester. Hierauf haben rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte Anspruch. Sie haben die Möglichkeit, jährlich mindestens vier Prozent ihres Einkommens in so einen Vertrag einzuzahlen. Das dürfen maximal 2100 Euro sein. Für Erwachsene gibt es dabei Zulagen von 154 Euro. Seit 2008 bekommt man auch pro Kind eine Förderung von 300 Euro. Wenn man noch unter 25 ist und so einen Wohn-Riester-Vertrag abschließt, dann erhält man sogar einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Ein unglaublicher Vorteil: Wohn-Riester lässt sich als Sonderausgabe geltend machen. Das führt unter Umständen zu großen Steuerersparnissen. Besitzt man schon einen normalen Riester-Vertrag, so kann man das bereits dort Angesparte nutzen, um es für den direkten Bau einer Immobilie einzusetzen. Es wird nämlich als Eigenkapital anerkannt. Tritt man während der Laufzeit des Wohn-Riester-Vertrages in die Rente ein, so kann man das geförderte Guthaben zur Entschuldung seiner Immobilie verwenden. Dies war bisher nur eingeschränkt möglich.
Und woher bekommt man einen Wohn-Riester-Vertrag?
Ganz einfach: im eigenen Kreditinstitut. Dies kann zum Beispiel eine Bank oder die Bausparkasse sein. Hier müssen die jährlich zustehenden Zulagen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden.